So geht's:
FÜR DIE KINDER:
Von Ihrer Zuwendung zur Stiftung Kinderhilfezentrum Düsseldorf profitieren die Kinder, Jugendlichen und Familien, denen wir helfen.
FÜR SIE:
Von Ihrer Zuwendung profitieren aber auch Sie durch Minderung Ihrer Steuerlast. Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können bei Zuwendungen zum Stiftungskapital innerhalb eines 10-Jahreszeitraums max. 1 Mio. Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug,
Bei Spenden an die Stiftung Kinderhilfezentrum Düsseldorf können bei Privatpersonen max. 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte und bei Firmen 0,4% der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter) steuermindernd als allgemeiner Spendenabzug geltend gemacht werden. Der Staat unterstützt somit Ihre Zustiftung als „Sonderausgabe“ und Ihre Spende durch den allgemeinen Spendenabzug.
Stiftung Kinderhilfezentrum Düsseldorf
Stadtsparkasse Düsseldorf, Kto-Nr. 1 005 901 911, BLZ 300 501 10
IBAN DE13 3005 0110 1005 9 019 11
BIC: DUSSDEDDXXX